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RaabaGrambach 320

Marktgemeinde Raaba-Grambach
Josef-Krainer-Straße 40, 8074 Raaba-Grambach
Tel.: +43 316 40 11 36 | Fax: -190 | gde@raaba-grambach.gv.at

Flächenwidmungsplan, Revision

Mit 1.1.2015 ist die Fusion der Altgemeinden Raaba und Grambach zur neuen Marktgemeinde Raaba-Grambach rechtswirksam geworden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Ortsentwicklung und die Raumordnung, da nun auch die Raumordnungsinstrumente, das örtliche Entwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan, revidiert bzw. neu erstellt werden. Mit diesen Arbeiten wurde vom Gemeinderat das Raumplanungsbüro DI Daniel Kampus, mit Sitz in Graz beauftragt.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 (StROG 2010) haben alle GrundeigentümerInnen und GemeindebürgerInnen die Möglichkeit, Planungsanregungen bzw. Planungswünsche einzubringen. Dies umfasst Ideen zur räumlichen Entwicklung unserer Gemeinde, aber auch ganz konkrete Wünsche von Grundeigentümern.

Jedem Gemeindemitglied sowie jeder physischen und juristischen Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist es möglich, in der Zeit von 13.02.2017 bis 28.04.2017 dem Bauamt der Marktgemeinde Raaba-Grambach postalisch (per Adresse Josef-Krainer-Straße 40, 8074 Raaba-Grambach) oder per E-Mail (an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), Planungsanregungen, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen schriftlich bekannt zu geben.

Diese Planungsanregungen werden gesammelt, analysiert und in den zuständigen Gremien beraten und nach Möglichkeit in die Planungsinstrumente einbezogen. Es wird allerdings auf übergeordnete Vorgaben des Landes (z.B.: Regionales Entwicklungsprogramm, Sachprogramm Hochwasser, etc.) verwiesen, was eine Baulandausweisung durch die Gemeinde in vielen Bereichen von vorn herein einschränkt.

In einem ersten Schritt wird das örtliche Entwicklungskonzept neu erstellt, dieses gibt die wesentlichen Entwicklungsziele für unsere Gemeinde für die kommenden 10-15 Jahre vor. Es stellt eine Verordnung des Gemeinderates dar und besteht aus einem Verordnungstext mit Erläuterungsbericht und dem Kernstück, dem sogenannten Entwicklungsplan. In diesem sind die baulich-räumlichen Funktionen der Gemeinde planlich festgelegt.

Aufbauend auf das Entwicklungskonzept wird auch der Flächenwidmungsplan neu erstellt. Dieser zeigt dann bereits die konkreten Festlegungen wie Bauland, Verkehrsflächen und Freiland.

Der gesamte Erarbeitungsprozess wird bis zu einer Rechtskraft der beiden Planungsinstrumente ca. 1,5 Jahre dauern. Die Gemeinde plant eine kontinuierliche Einbeziehung und Information der betroffenen Bevölkerung und steht für alle Anliegen gerne zur Verfügung.

Kundmachung

Formular, Abfrage Planungsinteresse


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