Jetzt beantragen: Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (Euro 340,00 für alle Heizungsanlagen) kann heuer bis 28. Februar 2025 zu den BürgerInnen-service-Zeiten im Gemeindeamt beantragt werden. Dieser gilt für die Heizperiode 2024/2025.
Förderrichtlinien:
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die am 1. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Raaba-Grambach haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung des Landes Steiermark haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
- Ein-Personen Haushalt: Euro 1.572,00
- Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: Euro 2.358,00
- Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: Euro 472,00
- AsylwerberInnen sowie BewohnerInnen von Schüler-, Studenten, Alten- und Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Zur Antragstellung sind bitte folgende Unterlagen mitzubringen:
(Auszug aus den Richtlinien)
• unselbständige Erwerbstätigkeit: Monatslohnzettel (nicht älter als sechs Monate)
• selbständige Tätigkeit, Einkünften aus Gewerbebetrieb, Vermietung u. Verpachtung: Einkommenssteuerbescheide
• Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft: 45% des Einheitswerts lt. letztgültigen Einheitswertbescheid
• bei Pension: aktuellen Pensionsnachweis
• des Weiteren ua.: Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld od. Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Lehrlingsentschädigung, erhaltene Unterhaltszahlungen für geschiedene EhegattInnen, Alimentationszahlungen für Kinder.
• Heizkostenrechnung
Gemeindeförderung:
Die Marktgemeinde Raaba-Grambach fördert ebenfalls nach den gleichen Richtlinien des Landes mit Euro 400,00). Sofern Sie Bezieh-erIn der Wohnunterstützung des Landes Steier-mark sind, haben Sie keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark (da aliquote Auszahlung über die mtl. Landesbeihilfe), jedoch sehr wohl auf den Zuschuss der Marktgemeinde.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Heizkostenzuschuss.
Für Auskünfte zum Thema Heizkostenzuschuss steht Ihnen das Referat Beihilfen und Sozialservice unter der Telefonnummer (0316) 877-2325, sowie das BürgerInnenservice der Marktgemeinde Raaba-Grambach unter (0316) 40 11 36-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
Die detaillierten Förderrichtlinien des Landes Steiermark finden Sie hier: >> RL HKZ 2024_25.pdf (steiermark.at)
Zudem haben Sie dieses Jahr die Möglichkeit der Online-Beantragung unter: >> https://www. soziales.steiermark.at/cms/ziel/176779701/DE/