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RaabaGrambach 320

Marktgemeinde Raaba-Grambach
Josef-Krainer-Straße 40, 8074 Raaba-Grambach
Tel.: +43 316 40 11 36 | Fax: -190 | gde@raaba-grambach.gv.at

Nationalratswahl 2024

Am Sonntag, dem 29. September 2024 findet die Wahl zum Nationalrat statt. Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen noch einige wichtige Details zur Wahl näherbringen.

AVISO: Wahl zum Steirischen Landtag am Sonntag dem 24.11.2024 

! ACHTUNG ! WICHTIGE INFORMATIONEN !

Wie bereits bei den letzten Wahlen wird die Marktgemeinde auch bei dieser und allen künftigen Wahlen in vier Wahlsprengel eingeteilt.
Wahlsprengel 1 (vormals Sprengel Raaba): alle Straßenzüge nördlich der Bahn bzw. ab der Eisenbahnkreuzung westseits der Josef-Krainer-Straße (inkl. gesamter Josef-Krainer-Straße) 
Wahlsprengel 2 (vormals Sprengel Raaba): alle Straßenzüge südlich der Bahn bzw. ab der Eisenbahnkreuzung alle Straßen östlich der Josef-Krainer-Straße.
Wahlsprengel 3 (vormals Sprengel Grambach): alle Straßenzüge ab Raaba kommend nach Grambach bis Weiherweg (inkl. Weiherweg und alle weiterführenden Straßen) [somit auch Im Wolfgraben, Forststraße, Höhenstraße samt Nebenstraßen, …]
Wahlsprengel 4 (vormals Sprengel Grambach): alle Straßenzüge ab Weiherweg

Welchem Wahlsprengel Sie angehören, finden Sie natürlich auch auf der Wählerinformationskarte, die Ihnen ca. zwei bis drei Wochen vor der Wahl zugesandt wird.

Wahllokale / Wahlzeiten
Die Wahllokale und Wahlzeiten sind wie folgt:

Wahlsprengel 1, Volksschule Raaba, Franz-Schedlbauer-Weg 39
Wahlsprengel 2, Volksschule Raaba, Franz-Schedlbauer-Weg 39
Wahlsprengel 3, VAZ Raaba-Grambach, Hauptstraße 55
Wahlsprengel 4, VAZ Raaba-Grambach, Hauptstraße 55

Die Wahlzeit ist in allen Wahllokalen einheitlich von 7.00 – 13.15 Uhr.

 

ACHTUNG!!!
Bitte suchen Sie am Wahltag jedenfalls das für Sie zuständige Wahllokal auf; diese Information finden Sie zusätzlich auf der amtlichen Wahlinformation.

WICHTIG:
Bitte beachten Sie jedenfalls die Ausweispflicht im Wahllokal bzw. bei allen Wahlhandlungen wie z.B. der Beantragung einer Wahlkarte.

Wahlkarte / Briefwahl

Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag verhindert sind, können eine Wahlkarte beantragen.
Ebenso können Personen, welche infolge mangelnder Geh-, oder Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit eine Wahlkarte beantragen und um den Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde ansuchen.
Sie können die Wahlkarte schriftlich (per Post, Fax, Mail oder online unter www.wahlkartenantrag.at) sowie mündlich beantragen.

Die Beantragung der Wahlkarte per Telefon  ist jedenfalls nicht gestattet.

Die Fristen für die Beantragung der Wahlkarte sind:

  • schriftlich bis einschließlich Mittwoch, 25.09.2024 sowie
  • mündlich bis einschließlich Freitag, 27.09.2024 – 12.00 Uhr

Personen, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können Ihre Stimme auf folgende Arten abgeben:

  • vor einer Wahlbehörde (jede Gemeinde hat zumindest ein Wahllokal für Wahlkartenwähler – die Vorlage der Wahlkarte ist zwingend erforderlich)
  • Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde
  • Briefwahl

Mit dem Versand bzw. der persönlichen Abholung der Wahlkarten im Gemeindeamt kann ab 02.09.2024 gerechnet werden.

Wahlservice / Amtliche Wahlinformation:

Seitens der Gemeinde möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Wahl optimal unterstützen. Cirka drei Wochen vor der Wahl wird Ihnen über ein zentrales Versandsystem eine „Amtliche Wahlinformation“ oder auch „Wählerverständigungskarte“ zugesandt. Achten Sie bitte daher bei Ihrer Briefkastenentleerung besonders auf unsere Wahlmitteilung.

Die „Amtliche Wahlinformation“ ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet sämtliche wahlrelevanten Informationen wie zum Beispiel Sprengel, Wahlzeit, Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte usw.

Bitte nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ zusammen mit Ihrem Ausweis (Ausweispflicht) am Wahltag mit in Ihr Wahllokal – so können wir den reibungslosen und raschen Wahlablauf für Sie garantieren.

Leider werden nicht immer alle „Amtlichen Wahlinformationen“ zugestellt, sondern gehen auf dem Postweg verloren – dies bedeutet natürlich nicht, dass Sie kein Wahlrecht besitzen.
Erkundigen Sie sich ggf. im Bürgerservice der Marktgemeinde.

Begriffserklärung:
„Amtliche Wahlinformation“ oder auch Wählerinformationskarte: erhält jede:r Wähler:in per Post zugesandt und enthält alle wahlrelevanten Daten.
„Wahlkarte“:
ist separat zu beantragen und dient etwa zur Briefwahl

 

 


Grafische Darstellung der vier Sprengel 

 


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