Flächenwidmungsverfahren
Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes 1.0 hat, nach erfolgter Überprüfung vom Land Steiermark, zum Abschluss gebracht werden können. Dieser ist mit 15. März 2023 in Rechtskraft erwachsen.
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Das Verfahren zur Revision des Flächenwidmungsplanes 1.0 hat, nach erfolgter Überprüfung vom Land Steiermark, zum Abschluss gebracht werden können. Dieser ist mit 15. März 2023 in Rechtskraft erwachsen.