Digitaler Babypoint
Ab sofort gibt es eine neue Möglichkeit für Eltern, Eingaben an die zuständige Personenstandsbehörde mittels der Bürgerkarte (E-ID bzw. Handy-Signatur) im Rahmen der Geburt eines Kindes durchzuführen.
Diese Möglichkeit wurde vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Rahmen des Projekts „Digitaler Babypoint" in Kooperation mit dem Bundesrechenzentrum und dem Bundesministerium für Inneres geschaffen. Auf der Online-Plattform „oesterreich.gv.at" wird den Bürgerinnen und Bürgern ein zentraler und einfacher Zugang zu den wichtigsten Verwaltungsleistungen angeboten. Die Anmeldung zum „Digitalen Babypoint" als online-Service unter der Überschrift „Schwangerschaft & Geburt" mittels Bürgerkarte (E-ID, Handysignatur) kann von dort erfolgen. In Folge wird eine personalisierte Liste zur Verfügung gestellt und die notwendigen Daten (z.B. Vorname/n des Kindes, Religion) – für die Ausstellung einer Geburtsurkunde (mit oder ohne Religionsbekenntnis) und des Staatsbürgerschaftsnachweises – können eingegeben werden.
Die Eingabe der Daten kann sowohl von der Mutter wie auch vom Vater des Kindes vorgenommen werden. Die Anwendbarkeit dieser elektronischen Möglichkeit ist derzeit noch sehr eingeschränkt, da beide Eltern im ZPR bereits erfasst, verheiratet und einen gemeinsamen Familiennamen haben müssen. Die Erklärung des Familiennamens iSd §§ 155 f ABGB bei getrennter Namensführung der Eltern ist derzeit über die Bürgerkarte rechtlich nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen.